Montag, 20. April 2015

Der englische s-Genitiv und sein Missbrauch im Deutschen

Liebe Sprachbegeisterte,

wie bereits letzten Montag angekündigt, folgt nun die sprachliche Aufklärung zum (Nicht-)Gebrauch des s-Genitivs im Deutschen. 

Vorab, die vielgesehene Variante mit Apostroph + s gibt es in der deutschen Sprache NICHT!

Aber einmal von Anfang an: 
- Der Genitiv ist der 2. Fall im Deutschen, neben Nominativ, Dativ und Akkusativ. 
- Es handelt sich beim Genitiv um den sogenannten Wessen-Fall, der eine Teilhabe oder Zugehörigkeit ausdrückt. 
- Possessive Zustände, wie zum Beispiel Besitz- oder Eigentumsverhältnisse, werden mit dem Genitiv beschrieben. 

Gebildet wird der Genitiv oftmals mit dem Anhängen eines -s an ein Nomen (Substantiv), hier ein Beispiel:

Der Blog des Sprachbloggers ist jederzeit lesenswert. 

Endet nun ein Nomen auf -s, so kann ein Apostroph NACH dem -s stehen, um den Genitiv zu verdeutlichen:

Hans' Blog ist nicht so lesenswert wie der des Sprachbloggers.

Auch folgende Variante ist grammatisch korrekt:

Hansens Blog ist nicht so lesenswert wie der des Sprachbloggers. 

Auf keinen Fall hingegen sind jedoch folgende Verunstaltungen akzeptabel:

Es gibt 12 Menü's zur Auswahl. 
Frank's Bierstube
etc. 

Die fortschreitende Internationalisierung der deutschen Sprache ist ja grundsätzlich etwas sehr lobenswertes, nur sollte man dennoch vom achtlosen Gebrauch neuer, unbekannter grammatischer Formen Abstand nehmen, beziehungsweise sich vorher einmal Gedanken über die Sinnhaftigkeit selbiger machen. 

Auf bald, machen Sie's gut (ist ja hier kein Genitiv, sondern die Zusammenziehung aus "Sie" und " es"),

Johannes August 




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