Montag, 10. November 2014

Der "Ein-Buchstaben-Unterschied" oder die Sinnhaftigkeit des Korrekturlesens

Liebe Freunde der linguistischen Pedanterie,

in den letzten knapp zehn Monaten haben Sie viel über den Sprachblogger erfahren. Er ist sprachlich interessiert (und zum Teil linguistisch penibel), hat einen Immatrikulationshintergrund und ist mehr oder weniger handwerklich begabt.

Auch die Fussballaffinität dürfte Ihnen spätestens seit der Weltmeisterschaft nicht entgangen sein, und gepaart mit der ebenfalls bekannten Herkunft des Sprachbloggers dürfte klar sein, für welchen Fussballverein sein Herz schlägt.

Daher erscheint es auch nicht sonderlich verwunderlich, dass der ein oder andere Artikel zum potentiellen neuen Lieblingszugang des Lieblingsvereins mit großer Freude gelesen wird - und was soll der Sprachblogger sagen, auch hier finden sich natürlich sprachliche Fehler. Beispiel gefällig? Bitte sehr:


Quelle: n-tv mobile App vom 4.11.2014

Was macht M. Reus denn hier? Er vermeidet es, seinem momentanen Arbeitgeber die ewige REUE zu geloben? Nun ja, auch der Sprachblogger würde nicht unbedingt jemandem die ewige Reue schwören, soviel steht fest. Doch handelt es sich hier um einen gewollten Schreibfehler? Zur momentanen Lage seines jetzigen Vereins würde das tendenziell wohl auch passen... 

Aber jetzt einmal Spaß beiseite, hätte der Autor sich seinen Beitrag noch einmal durchgelesen, bevor er auf veröffentlichen gedrückt hat oder hätte er jemanden Korrekturlesen lassen, der der deutschen Sprachen einigermaßen mächtig ist, wäre dieser zweideutige Fauxpas nicht passiert. 

Der Sprachblogger plädiert daher für ein Vier-Augen-Prinzip für alle Onlineartikel! Oder halt, doch nicht, sonst gibt es ja nichts mehr zu kritisieren...

In diesem Sinne: Schreibt, bloggt und postet, was die Tastaturen hergeben und lasst es bloß niemanden vor der Veröffentlichung lesen! (Ironie aus!)

Wie immer mit einem süffisanten 

Auf bald, 

Johannes August




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