Liebe treue Sprachgemeinde,
nach einer kurzen Sommerpause meldet sich der Sprachblogger wieder mit allerlei Kuriosem, Bemerkenswertem und Lustigem aus dem Reich der Sprache zurück.
Und den Start nach wenigen Wochen des Sinnierens bildet heute wieder einmal Licht, das ins Dunkel gebracht werden soll, nämlich ins Dunkel der juristischen Fachsprache.
Wie schon im Titel angedeutet, muss sprichwörtlich niemand für den Spott sorgen, wenn er einen Schaden erlitten hat. Also kann man/frau sich der hämischen Sprüche über das Nicht-Einparken-Können genauso wie über die mangelnden Kochkünste sicher sein. (Zugegeben, der Sprachblogger bedient mit diesen Beispielen schon arge Klischees).
Jetzt hat also jemand einen Schaden erlitten und will/ muss diesen ersetzen, sprich: er muss Schadenersatz leisten. Schadenersatz? Oder doch eher Schadensersatz? Mit Fugen-s oder ohne?
Das ist eine Frage, die viele Komposita, also Zusammensetzungen aus Substantiven, im Deutschen beschäftigt - oder vielmehr die Leser und Schreiber. Bratkartoffeln, aber Essensmarken. Einkommensteuer oder Einkommenssteuer? Diese Aufzählung ließe sich schier endlos erweitern.
Im Falle der Schramme an der Felge kann der oder die Verursacherin beides leisten: Schadenersatz und Schadensersatz. Beides ist zulässig. In der Juristerei ist wohl Schadenersatz geläufiger. Ebenso wie in deutschen Amtsstuben das Fugen-s komplett getilgt wurde, so dass dort beispielsweise Abgeltungsteuer und Einkommensteuer geschrieben wird. Etwas holprig nachzulesen ist das beispielsweise auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums.
Eine schadenfreie und auch schadensfreie Woche wünscht
Sebastian Kirchner
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