Liebe Feinschmecker und Naschkatzen,
diese Woche verwöhnt Sie der Sprachblogger wieder einmal mit einem Sprachstück aus der Welt der Kulinarik (oder doch der Botanik?).
Folgende Angaben fanden sich auf der Verpackung einer Portion gerösteter Erdnüsse:
Klar, die Inhaltsstoffe sind übersichtlich, was soll man da auch Besonderes erwarten?
Der anschließende Hinweis hingegen wirkt da doch etwas seltsamer: "Enthält Spuren von Schalenfrüchten". Bewegen wir uns jetzt schon auf amerikanischem Niveau, wo jeder jeden verklagen kann, nur weil er nichts über die Benutzung eines bestimmten Produkts mitgeteilt bekommen hat?
Natürlich, ein Toaster gehört genau so wenig in eine Dusche wie ein Handy in die Mikrowelle, doch dass sich in einer Packung Erdnüsse Spuren von Nüssen befinden?
ABER HALT! Blickt man einmal genauer auf die Definition von Schalenfrüchten, so stellt der gewiefte Konsument fest, was der Hobbybotaniker schon lange wusste: Erdnüsse sind tatsächlich keine Schalenfrüchte, sondern Hülsenfrüchte!
Nach dieser Feststellung sei jedoch die folgende Anschlussfrage gestattet: Wenn die Packung Erdnüsse UND Spuren von Schalenfrüchten enthält, wäre dann nicht die Bezeichnung "Nuss-Mix" angebrachter?
Guten Appetit und viel Spass beim Snacken...
Johannes August
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