Montag, 30. Mai 2016

Praxisgemeinschaft vs. Gemeinschaftspraxis

Liebe Lesende,

wann waren sie zuletzt beim Arzt? Hoffentlich ist Ihr Leiden inzwischen behoben. Oder war es eine längere Leidensgeschichte aber nicht aufgrund der Erkrankung, sondern weil sie ein Arzt zum anderen geschickt hat und keiner so Recht mit den von Ihnen beschriebenen Symptomen etwas anfangen konnte?

Vermutlich mussten Sie auch die Praxis erleben, dass man durchaus in verschiedene Praxen geschickt wird. Geschickt ist es dann, wenn diese Praxen in demselben Gebäude liegen - häufig gelebte Praxis bei Praxen. Spricht man dann in diesem Zusammenhang von einer Praxisgemeinschaft oder von einer Gemeinschaftspraxis?

Gerne bringt der Sprachblogger auch hier wieder Licht ins Dunkel der terminologischen Sprachtiefen:

Eine Gemeinschaftspraxis bezeichnet eine Kooperationsform von Ärzten (oder auch anderen freiberuflichen Tätigkeiten), in der neben der Nutzung von denselben Räumlichkeiten und Büroorganisationen vor allem eine gemeinsame Abrechnung vorgenommen wird. Das bedeutet, dass die Ärzte eine gemeinsame Gesellschaft haben und über diese dem Patienten bzw. der Krankenkasse die Kosten in Rechnung gestellt werden.

In einer Praxisgemeinschaft hingegen werden zwar auch gleiche Räumlichkeiten genutzt (also quasi eine Kostengemeinschaft betrieben), aber es besteht keine wirtschaftliche Gemeinschaft, so dass jeder Arzt selbständig auftritt und für sich abtritt.

Der Sprachblogger kann keine Empfehlung aussprechen, welche Kooperationsform Sie aufsuchen sollten, sondern hält sich nicht nur des gelungenen Reimes wegen an die angelsächsische Weisheit:

An apple a day keeps the doctor away!

Sebastian Kirchner

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